Du überlegst dich als Freelancer selbstständig zu machen? Wir verraten dir die schlimmsten Fehler, die man gerade am Anfang oft begeht, und klären die wichtigsten Begriffe und gesetzlichen Bestimmungen.
- Nicht gut informiert sein
Es gibt einige wichtige Punkte, die man als Selbstständiger beachten muss. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet eine kostenlose und umfangreiche Erstberatung in Sachen Selbstständigkeit an. Nutze dieses Angebot, um dich zu informieren und deine offenen Fragen zu klären.
- Keine Weiterbildungen besuchen
Wer immer up to date ist, hat auf dem freien Markt eindeutig mehr Chancen, um sich einen Namen zu machen. Also investiere in dich selbst und besuche Weiterbildungen, Workshops und Messen.
- Kein Netzwerk aufbauen
Mit einem guten Netzwerk gelingt es dir, einen viel größeren Bereich an Kundenbedürfnissen abzudecken. Also immer am Ball bleiben, Veranstaltungen besuchen und auch virtuelle Orte nutzen, um Networking zu betreiben. In einem Coworking Space fällt das Netzwerken besonders einfach, da hier die unterschiedlichsten Branchen und Menschen aufeinandertreffen.
- Kein Durchhaltevermögen
Anfangs ist es immer schwer, mit etwas Neuem zu beginnen und einen gewissen Kundenstamm aufzubauen. Auch wenn es vielleicht länger dauert, mit Durchhaltevermögen und Hartnäckigkeit schaffst du den Sprung in die Selbstständigkeit.
- Kein Steuerberater
Gesetzliche Abgaben, Umsatzsteuerbefreiung, Nachzahlungen…Da ist es nicht immer einfach den Überblick zu behalten. Wie gut, dass es dafür Experten gibt! Suche dir einen Steuerberater deines Vertrauens und vermeide so böse Überraschungen vom Finanzamt.
Aber was ist denn ein Freelancer genau?
Freie Mitarbeiter, Freelancer, Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende – Aber wo liegen denn nun die Unterschiede? Wir räumen das Begriffswirrwarr auf und erklären euch die Lage.
Als Selbstständiger gilt jeder, der unabhängig von einem Arbeitgeber einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Das bedeutet, du handelst eigenverantwortlich und bist quasi dein eigener Chef. Allerdings gibt es verschieden Arten von Selbstständigkeit. Es wird unterteilt zwischen Gewerbetreibende und Freiberufler.
Ein Gewerbetreibender ist jemand, der auf selbstständiger Basis einen bestimmten Beruf ausübt. In der Regel sind dies Lehrberufe wie zum Bespiel Tischler oder Maler. Aber im Grunde zählt jeder Selbstständige als Gewerbetreibender, wenn sein Beruf nicht in die sogenannten „freien Berufe“ fällt. Dazu zählen z. B. Journalisten, Künstler und Architekten. Auch viele Tätigkeiten in der Werbebranche werden von Freiberuflern ausgeübt.
Meistens fallen Freelancer in den Bereich der freien Berufe. Grundsätzlich ist ein Freelancer jemand, der selbstständig arbeitet und Aufträge von verschiedenen Kunden und Unternehmen annimmt. Das bedeutet, er oder sie muss sich auch selbstständig versichern. In Österreich gibt es hierfür mehrere Möglichkeiten. Beispielsweise kann man sich als freier Dienstnehmer oder als neuer Selbstständiger melden.
Freier Dienstnehmer
Als freier Dienstnehmer gelten die gleichen Sozialversicherungsbeiträge, die bei einem normalen Arbeitsvertrag abgeführt werden. Darum kümmert sich in der Regel der Arbeitgeber. Die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer muss der freie Dienstnehmer selbst an das Finanzamt abführen.
ACHTUNG! Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, bist du nicht Umsatzsteuerpflichtig. Dafür muss dein Umsatz weniger als 35.000 € netto pro Jahr betragen.
Auf Sonderzahlungen, bezahlten Urlaub und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall haben freie Dienstnehmer keinen Anspruch. Allerdings habe sie eine Arbeitslosenversicherung und können im Krankheitsfall Krankengeld beziehen und/oder sich sogar vertreten lassen.
Neue Selbstständige
Als neuer Selbstständiger bist du sowohl für die Anmeldung und Verrichtung der Pflichtversicherung als auch der Einkommens- und Umsatzsteuer verantwortlich. Zu den Pflichtversicherungen zählen laut WKO: die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Selbstständigenvorsorge.
Aber ACHTUNG! Diese gilt erst ab Einkünften in Höhe von €5.830,20 pro Jahr.
Unterschied zum Angestellten
Im Gegensatz zu einem Angestellten arbeitet ein Freelancer selbstständig. Das bedeutet er ist als Selbstständiger beim Finanzamt angemeldet, hat eine UID-Nummer und muss die Sozialversicherungsabgaben und Steuern selbstständig abführen. Der Unterschied zwischen Angestellten und Freelancern macht sich vor allem bei Krankenständen und dem 13. und 14. Gehalt bemerkbar. Während diese bei Angestellten verpflichtend sind, hat ein Freelancer keinen Anspruch darauf.
Freelancer genießen aber auch viele Vorteile. Sie können flexibel und selbstbestimmt arbeiten, haben eine freie Zeiteinteilung und sie sind ihr eigener Boss.
Also worauf wartest du noch? 😊
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